Thüringer Finanzämter
Warnungen vor Betrugsversuchen

Thüringer Finanzverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche
Betrüger versenden E-Mails mit dem Titel „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO -- 2026-07-13“.
14. Juli 2026
Mit der E-Mail wird im Namen des jeweils zuständigen Finanzamtes behauptet, man wolle eine Außenprüfung des angeschriebenen Unternehmens durchführen. Es wird auch ein genaues Datum genannt und zu weiteren Einzelheiten auf eine angehängte Datei verwiesen. Die Absender-E-Mail-Adresse ist dabei die Poststelle des Thüringer Finanzministeriums poststelle@tfm.thueringen.de. Die Thüringer Finanzverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern, die E-Mail-Anhänge nicht zu öffnen.

Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
1. Juli 2026
Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.

Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
15. Mai 2026
Aktuell versuchen Betrüger wieder mit einer neuen Masche von Betrugsversuchen an persönliche Informationen und das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Davor warnt die Thüringer Finanzverwaltung.
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, deren Absender die offiziellen E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um eine Zahlungsaufforderung oder eine Zahlungserinnerung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.

Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.
6. Februar 2026
Aktuell ist wieder eine Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen und das Geld von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.
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Aktuelles aus dem Thüringer Finanzministerium
Medieninformationen
Thüringer Finanzverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche per E-Mail
Die Thüringer Finanzverwaltung warnt dringend vor einer aktuell angewandten neuen Masche mit betrügerischen E-Mails. zur Detailseite
Revisionssicheres Scannen der sogenannten „weißen Post“ in der Thüringer Finanzverwaltung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist mit der Einführung der Belegvorhaltepflicht das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung größtenteils nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. zur Detailseite
Achtung, Betrüger am Werk: Das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Täuschungsversuchen
Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen. zur Detailseite
Neue Telefonservicezeiten der Thüringer Finanzämter ab 1. Juni 2026
Die Telefonzeiten der bereits in allen Thüringer Finanzämtern bestehenden Telefonauskunftsstellen werden ab dem 1. Juni 2026 geändert. Dies dient der stetigen Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit sowie der Dienstleistungsorientierung der Thüringer Finanzverwaltung. zur Detailseite
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Wichtiger Hinweis für Überweisungen
Für alle Konten der Thüringer Finanzämter gibt es seit Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger. Anstelle der Benennung der jeweiligen Finanzkasse tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ ein.

Zuständigkeitsfinder
Aktenplan der Finanzverwaltung
Nach § 5 des Thüringer Transparenzgesetzes sind Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.


